NIS2-RICHTLINIE
NIS2 – Die europäische Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen – erklärt






WER IST VERPFLICHTET
Sie betrifft als “wesentlich” oder “wichtig” eingestufte Einrichtungen in kritischen Sektoren — öffentliche Verwaltungen, Unternehmen in sensiblen Bereichen und Universitäten, die Forschungsaktivitäten durchführen
Wir decken den gesamten NIS2-Anwendungsbereich ab:
Onboarding, Risikomanagement, Richtlinien, Kontrollen, Vorfallsregister, Audits
VIELZAHL VON EINRICHTUNGEN
Onboarding
Bringen Sie den Compliance-Prozess mit klaren Prioritäten und messbaren Ergebnissen auf den Weg und richten Sie die Teams von Anfang an darauf aus.
DATEN
Risikomanagement
Halten Sie Risiken, Entscheidungen und Stakeholder auf eine gemeinsame Vision dessen ausgerichtet, was wirklich zählt.
LIEFERANTEN
Richtlinien
Reduzieren Sie das Rauschen und konzentrieren Sie sich auf die Maßnahmen mit der größten Wirkung, damit das Team dort arbeitet, wo es darauf ankommt.
BENACHRICHTIGUNGEN
Kontrollen
Schaffen Sie wiederholbare Systeme und Rhythmen, die das Wachstum unterstützen, ohne unnötige Komplexität hinzuzufügen.
WER FÄLLT IN DEN ANWENDUNGSBEREICH
NIS2 unterscheidet zwischen “wesentlichen” und “wichtigen” Einrichtungen basierend auf Sektor, Größe und Kritikalität des Dienstes.
WESENTLICHE EINRICHTUNGEN
Energie, Verkehr, Bankenwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trink- und Abwasser, digitale Infrastrukturen, öffentliche Verwaltung, Weltraum.
WICHTIGE EINRICHTUNGEN
Postdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, digitale Anbieter, Forschung — einschließlich vieler Universitäten und Forschungszentren.
Die wichtigsten Pflichten
Risikomanagement
Dem Risiko angemessene technische, operative und organisatorische Maßnahmen: Verschlüsselung, Zugriffsmanagement, Backup, Sicherheit der Lieferkette
Meldung von Vorfällen
Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Meldung innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht innerhalb eines Monats nach dem erheblichen Vorfall
Governance-Verantwortung
Die Leitungsorgane genehmigen und überwachen die Sicherheitsmaßnahmen und nehmen an speziellen Schulungen teil; sie können bei schwerwiegenden Verstößen persönlich haftbar gemacht werden
Sicherheit der Lieferkette
Risikobewertung kritischer Lieferanten und ihrer Entwicklungsprozesse
DIE SANKTIONEN
Im Falle der Nichteinhaltung entsprechen die Bußgelder einem Prozentsatz des Jahresumsatzes*
* Die genauen Prozentsätze und Höchstgrenzen werden durch die nationale Umsetzung der Richtlinie festgelegt
Bis zu 2%
des weltweiten Jahresumsatzes für wesentliche Einrichtungen im Falle einer schwerwiegenden Nichteinhaltung
Bis zu 1.4%
des weltweiten Jahresumsatzes für wichtige Einrichtungen
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